Ist ein CCTV-Aufkleber im Jahr 2025 obligatorisch? Der vollständige DSGVO-Leitfaden
, Von Armia Ghali, 10 min Lesezeit
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Sie haben in ein ausgeklügeltes Kamerasystem investiert, um Ihr Zuhause oder Ihr Unternehmen zu schützen. Die Kameras sind installiert, der Rekorder läuft. Doch dann kommen Ihnen Zweifel: Hätte ich nicht einen Aufkleber oder ein Schild anbringen sollen? Ist ein Aufkleber mit der Aufschrift „Kameraüberwachung“ Pflicht? Die kurze Antwort lautet: Ja. Wer nicht oder nicht richtig informiert, verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und kann die Legitimität Ihres gesamten Kamerasystems untergraben.
Ein einfacher Aufkleber mag wie ein kleines Detail erscheinen, ist aber der sichtbarste Bestandteil Ihrer gesetzlichen Offenlegungspflichten. Ohne ordnungsgemäße Benachrichtigung könnten Ihre wertvollen Überwachungsaufnahmen in einem Gerichtsverfahren unbrauchbar sein, und Sie riskieren eine Geldstrafe der niederländischen Datenschutzbehörde. In diesem ausführlichen Leitfaden gehen wir auf die rechtlichen Anforderungen ein, erklären genau, was ein Aufkleber enthalten sollte, und diskutieren die psychologischen Vorteile einer klaren Kommunikation.
Der Kern der Sache liegt in den Artikeln 12 und 13 der DSGVO. Diese Artikel schreiben vor, dass jeder, dessen personenbezogene Daten verarbeitet werden (und Kamerabilder einer Person sind personenbezogene Daten), vorab informiert werden muss. Dies nennt man Informationspflicht . Ziel ist Transparenz: Die Menschen müssen wissen, dass sie gefilmt werden und warum, damit sie ihr Verhalten ändern oder Einspruch erheben können.
„Personen müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie einen Bereich betreten, in dem eine Kameraüberwachung stattfindet, noch bevor sie tatsächlich gefilmt werden. Verdeckte Überwachung ist grundsätzlich verboten. Die Informationspflicht ist einer der Grundpfeiler der DSGVO.“
Quelle: Richtlinien zur Kameraüberwachung, niederländische Datenschutzbehörde (AP).
Diese Pflicht gilt für jeden, der Kameras an für andere zugänglichen Orten einsetzt: Privatpersonen filmen ihre Einfahrten, Ladenbesitzer überwachen ihre Ladenflächen und Unternehmen ihre Parkplätze. Ausgenommen sind lediglich Aufnahmen zu „ausschließlich persönlichen oder häuslichen Zwecken“, beispielsweise eine Kamera, die auf den eigenen, umzäunten Garten gerichtet ist, in den sich sonst niemand begibt. Sobald Sie eine öffentliche Straße, das Grundstück Ihres Nachbarn oder einen öffentlich zugänglichen Bereich (einschließlich Ihres Geschäfts) filmen, greift die Informationspflicht.
Die DSGVO schreibt nicht wörtlich vor, dass Sie einen Aufkleber anbringen müssen. Das Gesetz verlangt, dass Sie Informationen in prägnanter, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache bereitstellen. In der Praxis wird dies durch einen mehrstufigen Ansatz erreicht, wobei ein Aufkleber die erste, wesentliche Ebene darstellt.
Ein Aufkleber ist universell erkennbar, kostengünstig und einfach anzubringen. Das ikonische Kamerasymbol überwindet Sprachbarrieren. In 99 % der Fälle ist ein transparenter Aufkleber die effektivste und effizienteste Möglichkeit, den ersten Teil der Informationspflicht zu erfüllen.
Obwohl das Wort „Aufkleber“ im Gesetz nicht vorkommt, ist es in der Praxis die einzig logische und praktikable Möglichkeit, der Anforderung einer sofortigen Warnung nachzukommen. Die Antwort auf die Frage ist daher ein praktisches und rechtliches „Ja“.
Ein einfaches Kamerasymbol reicht oft nicht aus, insbesondere im geschäftlichen Kontext. Gemäß den Richtlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) müssen die Informationen in den beiden Ebenen Folgendes enthalten:
Aufkleber mit der Aufschrift „Kameraüberwachung“ oder „Sie werden gefilmt“ sind rechtlich nicht ausreichend. Sie erfüllen nicht die Anforderung, den Verantwortlichen und den Zweck anzugeben. Investieren Sie in einen konformen Aufkleber, der grundlegende Informationen und einen Hinweis enthält.
Die Wirksamkeit Ihrer Warnung hängt ganz von ihrer Platzierung ab. Die Regel ist einfach: Die Warnung muss sichtbar sein, bevor jemand den Bereich betritt, in dem die Kameras filmen.
Eine unterlassene ordnungsgemäße Verwarnung kann weitreichende Konsequenzen haben, die über eine mögliche Geldstrafe hinausgehen.
Sie haben in ein professionelles System zur Beweissicherung investiert. Ohne die kleine Investition in einen geeigneten Aufkleber untergraben Sie den Hauptzweck Ihrer gesamten Installation.
Kombinieren Sie die rechtliche Warnung eines Aufklebers mit der physischen Warnung einer Kamera. Diese Art von Bullet-Kamera ist so konzipiert, dass sie gut sichtbar ist. Die Sichtbarkeit der Kamera verstärkt die Botschaft auf dem Aufkleber und erzeugt eine starke abschreckende Wirkung, die Gelegenheitseinbrecher abschreckt.
Ein korrekter Warnaufkleber hat eine doppelte psychologische Wirkung.
Die Anforderungen sind für alle gleich, die Umsetzung jedoch unterschiedlich.
Ein Aufkleber an der Haustür und/oder am Tor reicht in der Regel aus. Dieser sollte als Zweck „Schutz des Eigentums“ und als Verantwortlicher „die Bewohner“ ausweisen. Ein QR-Code ist ein Pluspunkt, eine ausführliche Datenschutzerklärung wird von Privatpersonen jedoch eher selten erwartet, ist aber empfehlenswert.
Hier sind die Anforderungen strenger. Ein professionelles Schild an jedem Eingang ist Pflicht. Ein QR-Code, der auf eine bestimmte Seite Ihrer Website mit dem Kameraprotokoll verweist, ist die professionellste und rechtlich sicherste Lösung.
Bei der Überwachung großer Firmengelände mit einer PTZ-Kamera ist eine klare Beschilderung an den Toren entscheidend. Da diese Kameras zoomen und verfolgen können, ist die potenzielle Beeinträchtigung der Privatsphäre größer. Ein Schild, das auf das Vorhandensein eines fortschrittlichen Tracking-Systems hinweist, das mit einem detaillierten Online-Protokoll verknüpft ist, ist für den Rechtsschutz unerlässlich.
Ist ein CCTV-Aufkleber also Pflicht? Ja. Er ist kein optionales Zubehör, sondern ein grundlegender Bestandteil eines legalen und effektiven Sicherheitssystems. Ohne entsprechende Beschilderung ist Ihr System eine teure Hardware, die Sie in rechtliche Schwierigkeiten bringen kann.
Betrachten Sie den Aufkleber nicht als lästige Pflicht, sondern als cleveres Werkzeug. Er ist Ihre erste, günstigste und oft effektivste Präventionsmaßnahme. Er zeigt, dass Sie Sicherheit und Datenschutz ernst nehmen. Er stellt sicher, dass Ihre Beweise vor Gericht Bestand haben und schützt Sie vor hohen Bußgeldern und Schadensersatzforderungen. Kurz gesagt: Ein geeigneter Aufkleber verwandelt Ihr Kamerasystem von einem passiven Rekorder in ein legitimes und proaktives Sicherheitstool.
Neben professionellen Kameras liefern wir auch DSGVO-konforme Warnaufkleber und -schilder. Sichern Sie den Werterhalt Ihrer Investition und bestellen Sie noch heute die passende Beschilderung.